Kernkompetenz und Schwerpunkte
Unsere Kanzlei bietet anspruchsvolle, praxisorientierte Beratung und Vertretung in den Gebieten des Zivilrecht insbesondere bei Kauf, Miete, Darlehen, Sachenrecht und Erbrecht.

Unsere Kanzlei bietet anspruchsvolle, praxisorientierte Beratung und Vertretung in den Gebieten des Zivilrecht insbesondere bei Kauf, Miete, Darlehen, Sachenrecht und Erbrecht.
Aufgrund der Restrukturierungsrichtlinie (EU) 2019/1023 ist am 1. Januar 2021 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten, dessen Art 1 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) enthält.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Barnert ist Mitautor des beim RWS-Verlag erschienen Handbuchs „Restrukturierung vor der Insolvenz“. Seine Kanzlei bietet betroffenen Unternehmern und Unternehmen fachkundigen Rat und zielgerechte Problemlösung bei der Umsetzung des StaRUG an.